Alarmstufe II gilt ab 24. November 2021

  23.11.2021
- Für den Trainings- und Übungsbetrieb sowie Teilnahme am Ligabetrieb gilt weiterhin 2G. - Für Zuschauer:innen bei Sportveranstaltungen gilt 2G+. Sportveranstaltungen sind Wettkämpfe, die nicht zum Trainings- und Übungsbetrieb gehören. - 2G-Nachweise müssen digital sein oder als Ausdruck mit QR-Code. Impfbücher werden als Nachweis nicht mehr akzeptiert.

Das dreistufe Warnsystem mit Basis-, Warn- und Alarmstufe wird um die Alarmstufe II erweitert.

  • Basisstufe: Hospitalisierunginzidenz unter 1,5 und nicht mehr als 249 Intensivbetten mit COVID-19-Patient*innen belegt
  • Warnstufe: Ab Hospitalisierunginzidenz von 1,5 oder ab 250 mit COVID-19-Patient*innen belegten Intensivbetten (AIB)
  • Alarmstufe: Ab Hospitalisierunginzidenz von 3,0 oder ab 390 mit COVID-19-Patient*innen belegten Intensivbetten
  • Alarmstufe II: Ab Hospitalisierunginzidenz von 6,0 oder ab 450 mit COVID-19-Patient*innen belegten Intensivbetten

Die Corona-Regeln im Überblick findet ihr hier.

 

Vom TTBW wurde zur neuen Corona-Verordnung eine Stellungnahme veröffentlicht.

  • Für den Trainings- und Übungsbetrieb sowie Spieler:innen bei Wettkämpfen gilt weiterhin 2G
  • Für Zuschauer:innen bei Sportveranstaltungen gilt 2G+. Sportveranstaltungen sind Wettkämpfe, die nicht zum Trainings- und Übungsbetrieb gehören
  • 2G-Nachweise müssen digital sein oder als Ausdruck mit QR-Code. Impfbücher werden als Nachweis nicht mehr akzeptiert

Die offizielle Stellungnahme findet ihr hier.

Die Entscheidung basiert auf einer aktuellen Information des Kultus-Ministeriums, die uns über den Landessportverband Baden-Württemberg (LSV) mitgeteilt wurde. Demnach ist der Trainings- und Übungsbetrieb auf Grundlage der 2G-Regel möglich. Bei Sportveranstaltungen ist zu differenzieren zwischen den Sportlern bzw. Mitwirkenden (2G) und den Zuschauern (2G+).

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