Neue CoronaVO ab 16.08.2021

  15.08.2021
In geschlossenen Räumen müssen alle Sportlerinnen und Sportler einen negativen Corona-Schnelltest, einen Genesenen- oder Geimpften-Nachweis haben.

Ab Morgen, den 16.08.2021, gilt die neue CoronaVO.  

Für geschlossene Räume ist eines der drei G‘s zu erfüllen:
• Nicht-immunisierten Personen ist der Zutritt zu geschlossenen Räumen nur nach Vorlage eines Testnachweises gestattet.
• Vollständig Geimpfte oder Genesene müssen weiterhin einen Nachweis/Dokument (einmalig) vorlegen.

Weitere Infos findet ihr auch auf der Seite vom TTBW.

Es greift also (momentan) im Trainings- und Wettkampfbetrieb die 3G-Regel unabhängig von den Inzidenzzahlen.

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