Neue CoronaVO ab 16.08.2021
15.08.2021
Ab Morgen, den 16.08.2021, gilt die neue CoronaVO.
Für geschlossene Räume ist eines der drei G‘s zu erfüllen:
• Nicht-immunisierten Personen ist der Zutritt zu geschlossenen Räumen nur nach Vorlage eines Testnachweises gestattet.
• Vollständig Geimpfte oder Genesene müssen weiterhin einen Nachweis/Dokument (einmalig) vorlegen.
Weitere Infos findet ihr auch auf der Seite vom TTBW.
Es greift also (momentan) im Trainings- und Wettkampfbetrieb die 3G-Regel unabhängig von den Inzidenzzahlen.