Corona-Landesverordnung: Warnstufe in Kraft!

  03.11.2021
Zugang für nicht-immunisuert geltende Personen zu Sporthallen nur noch mit negativen PCR-Tests!

Nun ist es soweit: Am heutigen Mittwoch (3. November) tritt im Bundesland Baden-Württemberg entsprechend der Corona-Landesverordnung die „Corona-Warnstufe“ in Kraft.
Alle als nicht-immunisiert (nicht geimpft oder nicht genesen) geltenden Sportler und Zuschauer haben nur noch mit einem negativen PCR-Test Zugang zu geschlossenen Räumen, also auch zu Sporthallen. Nachweise über einen Schnelltest oder Laientests reichen jetzt als "Eintrittskarte" in die Hallen nicht mehr aus. Die Warnstufe bleibt so lange in Kraft, bis der Schwellenwert von 250 an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen wieder unterschritten ist.

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